Finanzamtszinsen haben sich nochmals erhöht

(September 2022)

Durch den zweiten Zinsschritt der EZB in diesem Jahr erhöhen sich die vom Finanzamt zu verrechnenden Zinsen ebenfalls um 0,75%. Bei der ersten Erhöhung Ende Juli stiegen die Zinsen um 0,50%.
Ab 14.09.2022 betragen daher beim Finanzamt die Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen jeweils 2,63% pa. Normalerweise würden die Stundungszinsen 5,13% betragen, aber aufgrund der Corona-Pandemie sind diese mit einer bis 30.06.2024 gültigen Sonderregelung verringert.

Die Finanzamtszinsen befinden sich nach der aktuellen Erhöhung in etwa auf dem Niveau von Juli 2011.


       Zurück