Vorauszahlungen aktuell?

(September 2022)

Entsprechen die festgesetzten Vorauszahlungen an Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nicht den tatsächlichen, aktuellen Verhältnissen (aktueller Geschäftsgang, derzeitiges Ergebnis laut Saldenliste plus erwartetes Ergebnis für die restlichen Monate) können diese über zu begründenden Antrag neu festgesetzt (herabgesetzt) werden. Ein solcher Antrag muss bis spätestens 30. September des laufenden Jahres (keine Verlängerungsmöglichkeit!) gestellt werden! Lediglich im Falle von erlittenen Katastrophenschäden verlängert sich diese Frist bis 31. Oktober. Mit einem solchen Antrag kann natürlich zusätzliche Liquidität (Steuergutschrift und/oder Verringerung bzw. Entfall der vierten Vorauszahlung) geschaffen werden.
Außerdem kommt in Zeiten hoher Inflation natürlich auch dem Zinseffekt wieder vermehrte Bedeutung zu. Wir beraten Sie diesbezüglich natürlich gerne.


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