Finanzamtszinsen haben sich erhöht

(August 2022)

Die Erhöhung der Zinsen durch die EZB hat auch Auswirkungen auf die vom Finanzamt zu verrechnenden Zinsen, die sich ebenfalls um 0,50% erhöhen. Ab 27.07.2022 betragen daher beim Finanzamt die Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen jeweils 1,88% pa.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Stundungszinsen verringert wurden. Ohne diese Sonderregelung, die bis 30.06.2024 gültig ist, würden diese aktuell 4,38% pa betragen.

Die Finanzamtszinsen haben sich das letzte Mal im März 2016 geändert (damals Verringerung um 0,50%) und befinden nach der aktuellen Erhöhung nun wieder auf dem Niveau von Mai 2013.


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