Antragsfrist Covid-19-Ratenansuchen Phase 2

(August 2022)

Finanzamt: Frist endet am 30.08.2022
Die erste Phase des Covid-Ratenmodells endet am 30.09.2022. Wenn man bis dahin mindestens 40% eines covidbedingten Abgabenrückstandes termingerecht laut dem Ratenansuchen aus Phase 1 bezahlt hat, kann man für den Rest nochmals Raten über maximal 21 Monate beantragen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Antrag für Phase 2 des COVID-19-
Ratenzahlungsplans (§ 323e Abs 3 BAO) bis spätestens 30.08.2022 gestellt werden muss. Diese gesetzliche Frist ist nicht verlängerbar.
Beträgt der Abgabenrückstand mehr als EUR 20.000,-, ist auf Grund einer Einnahmen-Ausgabenberechnung glaubhaft zu machen, dass man die Raten neben den laufenden Steuern aufbringen kann.


ÖGK: Frist endet am 30.09.2022

Auch hier läuft am 30.09.2022 die erste Phase des "2-Phasen-Modells“ aus. Etwaige noch bestehende Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind somit grundsätzlich bis Ende September 2022 zu begleichen.

Bestehen zum 30.09.2022 noch teilweise Beitragsrückstände aus erwähnten Beitragszeiträumen, können diese in einer zweiten Phase sukzessive beglichen werden. Zu diesem Zweck bietet die ÖGK für weitere 21 Monate - also bis maximal 30.06.2024 - Zahlungserleichterungen in Form von Ratenvereinbarungen an.
Auch hier müssen mindestens 40% des ursprünglichen Beitragsrückstandes bis 30.09.2022 termingerecht beglichen sein und es muss glaubhaft gemacht werden, dass die Raten neben den neuen laufenden Beiträgen bezahlt werden können, die Bedingungen entsprechen also dem Finanzamt-Modell, die Antragsfrist endet allerdings erst am 30.09.2022.


Bitte setzen Sie sich mit uns zeitnah in Verbindung, wenn Sie im Anschluss an die Raten der Phase 1 ein Covid Ratenansuchen für die Phase 2 stellen wollen!



       Zurück