HFU Liste – Info und Neues
Administrative Erleichterung, die man ausnutzen sollte

(Juni 2022)

Wenn Sie Bauleistungen und Reinigungsarbeiten erbringen, haftet Ihre Auftraggeberin bzw. Ihr Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen AuftraggeberInnenhaftung (AGH) für die von Ihnen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge und sonstigen lohnabhängigen Abgaben; diese Haftung ist gegenüber der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit dem Höchstausmaß von 20 Prozent und gegenüber dem Finanzamt mit fünf Prozent Ihres Werklohnes begrenzt. Dies ist auch der Grund, weshalb diese Anteile am Werklohn von Ihrer Auftraggeberin bzw. Ihrem Auftraggeber regelmäßig einbehalten und an das Dienstleistungszentrum-AGH (DLZ-AGH) überwiesen werden.

Um diese komplizierte Abwicklung vermeiden zu können, lassen Sie sich in die HFU Liste eintragen, so erhalten Sie Ihren Werklohn ohne Umwege im Ausmaß von 100 Prozent direkt von Ihrer Auftraggeberin bzw. Ihrem Auftraggeber.

Sie ersparen sich auch die Überwachung Ihrer Guthabensstände und die administrative Gegenrechnung der von Ihnen abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge und Ihrer Auftraggeberin bzw. Ihrem Auftraggeber die Aufsplittung des Werklohnes und die damit ver- bundenen Überweisungen an unterschiedliche Empfängerinnen und Empfänger. Ihre Auftraggeberin bzw. Ihr Auftraggeber ist ohne Einbehalt und Weiterleitung der haftungsfreistellenden Beträge an das DLZ-AGH automatisch von der Haftung befreit.

Um in die HFU-Gesamtliste aufgenommen zu werden, muss das betreffende Unternehmen einen schriftlichen Antrag an das DLZ-AGH (bei der ÖGK) oder elektronisch über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) stellen. Dazu müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Darüber hinaus können auch Ein-Personen-Unternehmen (EPU) in die HFU-Gesamtliste aufgenommen werden, wenn

Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfährt man auf www.sozialversicherung.at unter Dienstgeber/AuftraggeberInnenhaftung, wir erledigen diese Anträge aber auch gerne für Sie, fragen Sie uns danach!


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