(Mai 2022)
Auf Grund der gestiegenen Energiepreise wurden Pendlerpauschale und Pendlereuro befristet um 50% erhöht: Neue Beträge monatlich:
Kleines Pendlerpauschale
Einfache Fahrtstrecke | 20-40 km | 87,00 p.m. |
40-60 km | 169,50 p.m. | |
Über 60 km | 252,00 p.m. |
Großes Pendlerpauschale
Einfache Fahrtstrecke | 2-20 km | 46,50 p.m. |
20-40 km | 184,50 p.m. | |
40-60 km | 321,00 p.m. | |
Über 60 km | 459,00 p.m. |
Beim Pendlereuro steht zusätzlich zum bisherigen Betrag von 2,- € pro Jahr und Kilometer nun ein monatlicher Betrag von 0,50 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu.
Steuerpflichtige, die wegen ihrer Einkommenshöhe keine Lohnsteuer zahlen, bekommen 100,- € ihrer Sozialversicherungs-Abgaben rückerstattet.
Das Pendlerpauschale, der Pendlereuro und die Rückerstattung der Sozial¬versicherung werden bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen die höheren Werte bei der Lohnverrechnung so bald wie möglich berücksichtigen, jedoch spätestens bis zum 31. August 2022.