Erhöhung Pendlerpauschale und Pendlereuro
Befristet von Mai 2022 bis Juni 2023

(Mai 2022)

Auf Grund der gestiegenen Energiepreise wurden Pendlerpauschale und Pendlereuro befristet um 50% erhöht: Neue Beträge monatlich:

Kleines Pendlerpauschale

Einfache Fahrtstrecke20-40 km87,00 p.m.
40-60 km169,50 p.m.
Über 60 km252,00 p.m.



Großes Pendlerpauschale

Einfache Fahrtstrecke2-20 km46,50 p.m.
20-40 km184,50 p.m.
40-60 km321,00 p.m.
Über 60 km459,00 p.m.

Beim Pendlereuro steht zusätzlich zum bisherigen Betrag von 2,- € pro Jahr und Kilometer nun ein monatlicher Betrag von 0,50 € pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu.
Steuerpflichtige, die wegen ihrer Einkommenshöhe keine Lohnsteuer zahlen, bekommen 100,- € ihrer Sozialversicherungs-Abgaben rückerstattet.
Das Pendlerpauschale, der Pendlereuro und die Rückerstattung der Sozial¬versicherung werden bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen die höheren Werte bei der Lohnverrechnung so bald wie möglich berücksichtigen, jedoch spätestens bis zum 31. August 2022.


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