Anwendungsmöglickeit der degressiven Abschreibung wurde bis 31.12.2022 verlängert

(März 2022)

Für viele Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (es gibt Ausnahmen) besteht derzeit die Möglichkeit, eine maximal 30%-ige degressive Absetzung für Abnutzung in Anspruch zu nehmen. Diese wurde um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Was ist eine degressive Abschreibung?
Im Unterschied zur linearen Abschreibung (gleichbleibende Abschreibungsbeträge über die gesamte Nutzungsdauer) kommt bei der degressiven Abschreibung ein unveränderlicher prozentueller Abschreibungssatz (max. 30%) vom jeweiligen (Rest-)Buchwert zur Anwendung. Die Summe der Abschreibungen ist in beiden Varianten in absoluten Zahlen über die gesamte Abschreibungsdauer gleich, bei der degressiven Abschreibung sind die Absetzbeträge aber in den ersten Jahren viel höher als in der weiteren Laufzeit. Die degressive Abschreibung kann eine gute Möglichkeit sein, schneller zu Betriebsausgaben zu kommen, es muss aber im Einzelfall die Sinnhaftigkeit der Maßnahme überprüft werden.


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