Instandhaltungsrücklage bei Verkauf einer Eigentumswohnung
Was ist die Instandhaltungsrücklage?

(März 2022)

Die Instandhaltungsrücklage dient der Eigentümergemeinschaft als finanzieller Puffer für Ausgaben am gemeinsamen Eigentum, wie Schäden oder notwendige Sanierungen. Diese Rücklage wird aus monatlichen Beiträgen der Wohnungseigentümer gebildet und die Reparaturen werden aus diesem Topf gezahlt. Was passiert mit der Rücklage, wenn ein Eigentümer seine Wohnung verkauft?

Verkauft ein Wohnungseigentümer seine Wohnung, dann kann er den bisher
geleisteten Betrag für die Instandhaltungsrücklage nicht zurückholen, die bisher eingezahlten und nicht verbrauchten Beträge gehen automatisch auf den Käufer über.

Der Verkäufer kann allerdings den angesparten Betrag auf den Kaufpreis der Eigentumswohnung aufschlagen.

Eine hohe Rücklage bedeutet für den neuen Eigentümer schließlich auch ein Stück Sicherheit. Sowohl Verkäufer als auch Käufer sollten sich daher beim Hausverwalter über die derzeitige Instandhaltungsrücklage und zukünftig anstehende Instandhaltungsmaßnahmen informieren.

Für den Verkauf gibt es aber ein steuerliches Zuckerl:

Wird im Fall des Verkaufs einer Wohnung ein Teil des Kaufpreises der mitverkauften Rücklage zugeordnet, dann kann nach Ansicht der Finanzverwaltung dieser Teil bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Berechnung der Immobilienertragsteuer herausgenommen werden. Dazu sind aber folgende Nachweise zu erbringen: Die Rücklage muss im Kaufvertrag mit der konkreten Höhe zum Verkaufsstichtag genannt werden und es muss nachweisbar sein, dass dieser Betrag auch eingezahlt wurde. Letzteres kann mit der Rücklagenabrechnung gemacht werden, die von der Hausverwaltung jährlich zusammen mit der Betriebskostenabrechnung zu erstellen ist.


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