Förderungen für thermisch-energetische Sanierungen & Co

(März 2022)

Im letzten Journal haben wir über die „allgemeinen“ Änderungen der ökosozialen Steuerreform berichtet. Der „Ökoteil“ beinhaltet im Wesentlichen die CO 2-Bepreisung (samt Emissionshandel) und den Klimabonus, bringt aber auch neue Sonderausgaben für thermisch-energetische Sanierungen und Heizkesseltäusche (Die „ alten “ Topfsonderausgaben für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und -sanierung sind ja 2020 ausgelaufen). Nur private Ausgaben (also keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten) für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden (z.B. der Austausch einzelner Fenster) sowie Ausgaben für den Austausch eines auf fossilen Brennstoffen basierenden Heizungssystems gegen ein klimafreundliches können pauschal als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Auftragsvergabe durch eine Eigentümergemeinschaft ist unschädlich.

Da für beide Maßnahmen auch direkte Förderungen beantragt werden können wird auch steuerlich (Verwaltungsvereinfachung) direkt an diese angeknüpft werden. Im Einzelnen sind folgende Voraussetzungen bzw. Abläufe zu beachten bzw. vorgesehen:


Im Kalenderjahr der Auszahlung der Förderung und in den folgenden vier Kalenderjahren werden dann ohne Antrag und weiteren Nachweis im Falle einer thermisch-energetischen Sanierung € 800,-, bei Heizkesseltausch € 400,- pauschal als Sonderausgaben berücksichtigt.

Achtung: Diese Regelung gilt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern die beantragten Förderungen in der zweiten Jahreshälfte 2022 ausbezahlt werden und das zugrunde liegende Ansuchen nach dem 31.März 2022 eingebracht worden ist.

Weitere diesbezüglich begünstigte Maßnahmen innerhalb des fünfjährigen Berücksichtigungszeitraumes führen zu einer Verlängerung desselben auf zehn Jahre (also kein mehrfacher Abzug nebeneinander sondern hintereinander!).


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