Vergütungen nach Epidemiegesetz für Dienstnehmer, die auf Grund eines Absonderungsbescheids in Quarantäne stehen und nicht arbeiten können

(Februar 2022)

Dieses Thema ist derzeit von hoher Aktualität. Grundsätzlich bekommt man für Dienstnehmer, die auf Grund von Corona abgesondert werden, für den Zeitraum der Absonderung das Bruttoentgelt und die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung ersetzt. Für einen Antrag auf eine Vergütung gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, die die Absonderung verfügt hat.
Der Antrag muss, wenn die Absonderung wegen SARS-CoV-2 verfügt wurde, binnen 3 Monaten gerechnet vom letzten Tag der Absonderung gestellt werden, ansonsten erlischt der Anspruch. Stellen Sie also den Antrag auch wenn Sie den Absonderungsbescheid noch nicht erhalten haben um die Frist nicht zu versäumen!

Hat eine Kurzarbeitsvereinbarung im relevanten Zeitraum bestanden und wurde für den betreffenden Zeitraum eine Förderung des AMS für Kurzarbeit gewährt, ist dies bekannt zu geben und die erhaltene Förderung auf den Vergütungsbetrag anzurechnen. Für Zeiten, in denen im Homeoffice gearbeitet wurde und die Leistung uneingeschränkt erbracht werden konnte, gebührt keine Vergütung.

WIEN
Wurde die Absonderung durch den Stadt Wien-Gesundheitsdienst (MA 15) verfügt, müssen Sie den Antrag auf Vergütung gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 bei der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) stellen. Den Antrag können Sie per Post oder per E-Mail stellen:
Fachgruppe Gesundheitsrecht der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Thomas-Klestil-Platz 6
1030 Wien
E-Mail: gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at
Folgende Unterlagen sind notwendig:

Der Antrag muss vom Unternehmer/Geschäftsführer unterschrieben werden, das Bankkonto des Unternehmens muss bereit liegen.
Das Formular finden Sie auf www.wien.gv.at (Button „Virtuelles Amt“), die Beträge müssen selbst errechnet werden, das Formular ist aber selbsterklärend.


NIEDERÖSTERREICH
Das Formular ist ein e-Formular und am Computer auszufüllen und zu versenden, es kann auch von einem Bevollmächtigten/Steuerberater eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind notwendig, daneben noch Info über das Bankkonto und das Datum der Auszahlung des Bezuges für den Monat, für den die Vergütung begehrt wird. Das Formular errechnet bei Eingabe der Bezüge vom Lohnkonto die Vergütung.



BURGENLAND
Das Formular ist ebenfalls ein e-Formular, ganz ähnlich wie das niederösterreichische Formular, es sind auch dieselben Unterlagen notwendig wie beim NÖ Formular, allerdings muss auch noch der Kollektivvertrag angegeben werden und alle Angaben wie aliquote Entschädigung, Sozialversicherung getrennt nach PV, KV und UV selbst berechnet werden.
Auch diesen Antrag kann ein Bevollmächtigter/Steuerberater stellen.

Vergütungen nach Epidemiegesetz für Unternehmer, die auf Grund eines Absonderungsbescheids in Quarantäne stehen und nicht arbeiten können
Auch für Selbständige gibt es eine Vergütung, nähere Informationen finden Sie auf www.sozialministerium.at. Falls Sie eine Vergütung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an uns, die Berechnung ist kompliziert (siehe Verordnung im angegeben link).


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