Registrierkassenjahresbeleg

(Dezember 2021)

Für die Registrierkasse ist mit Ende des Jahres ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren. Bedenken Sie gegebenenfalls danach eine Rückumstellung des Steuersatzes (von 5 auf 10/13/20 %) in Ihrem System, wenn Sie davon betroffen sind!

Die verpflichtende Überprüfung des Jahresbelegs kann manuell mittels der entsprechenden BMF-App oder automatisiert durch die Registrierkasse durchgeführt werden (laut BMF-Info bis spätestens 15. Februar des Folgejahres).

Zu beachten ist auch, dass das vollständige Datenerfassungsprotokoll zumindest quartalsweise extern zu speichern und aufzubewahren ist.


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