ÖGK: Stundung der Beiträge für November und Dezember 2021 möglich (Update Stand 21.12.2021– 8 Uhr)

(Dezember 2021)

Die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate November und Dezember 2021 können aufgrund des Lockdowns bis 31.01.2022 gestundet werden. Voraussetzung ist, dass die fristgerechte Zahlung aufgrund einer pandemiebedingt angespannten Unternehmensliquidität nicht möglich ist und dass dies gegenüber der ÖGK glaubhaft gemacht wird.

Es fallen die reduzierten Stundungszinsen in Höhe von 1,38% an.

Im Falle von Kurzarbeit sind die in der Kurzarbeitsbeihilfe enthaltenen Sozialversicherungsbeiträge, so wie bisher, zeitgerecht abzuführen.

Wurden mit der ÖGK im Rahmen des „2-Phasen-Modells“ Ratenzahlungen für Beiträge aus den Zeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 vereinbart, dann sind diese Raten weiterhin in der vereinbarten Höhe abzuführen. Für diese rückständigen Beiträge steht diese neue Stundungsmöglichkeit nicht zur Verfügung.

Falls die Zahlungsfrist 31.01.2022 oder die vereinbarten Raten aufgrund von zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung von rechtzeitig beantragten Förderungen oder sonstigen Unterstützungsleistungen nicht eingehalten werden können, steht die ÖGK mit individuellen Lösungen unterstützend zur Seite.

Ab dem Beitragszeitraum Jänner 2022 sind die Beiträge, wie vorher, bis zum 15. des Folgemonats zu begleichen.


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