Neuerungen zum Privatkonkurs

(Dezember 2021)

Seit der Novelle der Exekutionsordnung kann nun auch das Exekutionsgericht die offenkundige Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners feststellen. In weiterer Folge können dann Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens stellen, die Gläubiger müssen Ihre Forderungen nach Eröffnung anmelden. Zur Quotenverteilung kommt es bei Erreichen einer 10%-igen Quote, spätestens aber nach drei Jahren. Bei Erfolglosigkeit (Nichterreichen relevanter Beträge) kann das Gericht das Verfahren nach fünf Jahren beenden.

Damit soll der Schuldner dazu bewegt werden seine Zahlungsunfähigkeit einzugestehen und seine Entschuldung im Wege eines Zahlungsplanes oder eines Abschöpfungsverfahrens einzuleiten. Damit können hoffentlich viele vergebliche Exekutionen vermieden werden.

Beim Abschöpfungsverfahren gibt es die neue Variante

Tilgungsplan:



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