Geschenke

(Dezember 2021)

(Weihnachts-)geschenke an Kunden und Geschäftspartner zählen zum „nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwand“ und führen daher zu keiner Betriebsausgabe. Ausnahme: Abzugsfähig sind Kundengeschenke mit entsprechender Werbewirkung (Kugelschreiber, Kalender, Wein mit Firmenaufschrift oder -logo) soweit es sich nicht um exklusive Produkte handelt.

Grundsätzlich unterliegen solche Geschenke – so sie beim Erwerb zu einem Vorsteuerabzug geführt haben – der Umsatzsteuer. Diesbezüglich („geringer Wert“) ist eine Freigrenze von € 40,- p.a. pro Empfänger vorgesehen. Geringwertige Werbeträger (z.B. Kugelschreiber) sind vernachlässigbar und in diese Grenze nicht einzubeziehen.


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