Nicht vergessen: Gewinnfreibetrag

(Dezember 2021)

Haben Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag noch nicht durch Investitionen ausgeschöpft, können noch ersatzweise bestimmte Wertpapiere angeschafft werden. Da die Bank hierfür aber auch Zeit benötigt, sollte diese rechtzeitig kontaktiert werden. Der maximale Gewinnfreibetrag (der ja bekanntlich den steuerpflichtigen Gewinn des laufenden Jahres reduziert) beträgt zwischen € 30.000,- und € 175.000,- 13 %, danach 7 % bzw. 4,5 % (bis zu max. € 580.000,-).

Wir helfen Ihnen gerne bei der Prognose des laufenden Gewinnes und der damit verbundenen möglichen steuerwirksamen Anschaffung. An die vierjährige Behaltefrist sei an dieser Stelle erinnert.


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