Zusätzliche steuerfreie „Weihnachtsgutscheine“ für Arbeitnehmer bis zu EUR 365,-

(Dezember 2021)

Da auch heuer wieder viele Weihnachtsfeiern ausfallen werden, soll es bereits wie im Vorjahr möglich sein, stattdessen den Mitarbeitern Gutscheine bis zu EUR 365,- steuerfrei zu schenken. Grundsätzlich steht pro Arbeitnehmer für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier, Betriebsausflug) ein Freibetrag von EUR 365,- pro Jahr zu. Wurde dieser Freibetrag im Jahr 2021 noch nicht ausgeschöpft, kann der noch nicht ausgenützte Betrag den Mitarbeitern als Gutschein geschenkt werden.

Diese Gutscheine sollen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sein, auch Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer) sollen nicht anfallen.

Diese „Weihnachtsgutscheine“ müssen im Zeitraum 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 gekauft und übergeben werden.

Die Möglichkeit, den Dienstnehmern Gutscheine bis zu EUR 186,- jährlich zu schenken, bleibt davon unberührt. In Summe können damit Gutscheine bis max. EUR 551,- geschenkt werden!


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