Weitere steuerliche Maßnahmen angekündigt (Update Stand 06.12.2021– 9 Uhr)

(Dezember 2021)

Ende November hat die Regierung kurzfristig weitere steuerliche Vergünstigungen beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung muss noch abgewartet werden.
Über ein paar dieser Maßnahmen möchten wir Sie hier informieren. Zusätzliche steuerfreie „Weihnachtsgutscheine“ für Arbeitnehmer bis zu EUR 365,-
Da auch heuer wieder viele Weihnachtsfeiern ausfallen werden, soll es bereits wie im Vorjahr möglich sein, stattdessen den Mitarbeitern Gutscheine bis zu EUR 365,- steuerfrei zu schenken.

Grundsätzlich steht pro Arbeitnehmer für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier, Betriebsausflug) ein Freibetrag von EUR 365,- pro Jahr zu. Wurde dieser Freibetrag im Jahr 2021 noch nicht ausgeschöpft, kann der noch nicht ausgenützte Betrag den Mitarbeitern als Gutschein geschenkt werden. Diese Gutscheine sollen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sein, auch Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer) sollen nicht anfallen.

Diese „Weihnachtsgutscheine“ müssen im Zeitraum 1. November 2021 bis 31. Jänner 2022 gekauft und übergeben werden.

Die Möglichkeit, den Dienstnehmern Gutscheine bis zu EUR 186,- jährlich zu schenken, bleibt davon unberührt. In Summe können damit Gutscheine bis max. EUR 551,- geschenkt werden.

Umsatzsteuerfreiheit von Schutzmasken
Die USt-Freiheit von Schutzmasken wird bis 30. Juni 2022 verlängert.

Pendlerpauschale während Lockdowns im Homeoffice
Wird während des Lockdowns im Homeoffice gearbeitet, soll das Pendlerpauschale dennoch zustehen.


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