Coronabedingt ermäßigte Umsatzsteuersätze enden großteils am 31.12.2021

(November 2021)

Alles hat einmal ein Ende, hoffentlich auch bald die noch immer existierende Corona-Pandemie! Mit 01.07.2020 wurde als Unterstützung für bestimmte Branchen (das sind die Gastronomie, Hotellerie, Camping, Kunst, Kultur und Publikationen) ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% eingeführt.

Diese Regelung läuft nun am 31.12.2021 aus.

Die Begünstigung für Zeitungen und periodische Druckwerke endete bereits am 31.12.2020, daher unterliegen diese Publikationen bereits seit 01.01.2021 wieder dem USt-Satz von 10%.

Der Umsatzsteuersatz von 0% für Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz, FFP2- und FFP3-Masken) gilt ebenso nur mehr bis 31.12.2021.

Je nachdem, wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird, ist eine Verlängerung dieser Maßnahmen aber nicht ausgeschlossen.

Weiterhin, nämlich bis 31.12.2022, gilt die Umsatzsteuerfreiheit für Covid-19-Tests und Covid-19-Impfstoffe. Auf diese Umsatzsteuerbefreiung kann aber auch verzichtet werden.


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