Corona - neuer Generalkollektivvertrag (Update Stand 29.09.2021)

(September 2021)

Nachdem der bisherige Generalkollektivvertrag (betreffend Corona-Regeln) Ende August ausgelaufen ist, haben sich Sozialpartner und Industriellenvereinigung auf einen neuen geeinigt. Dieser gilt seit 1. September 2021 bis 30. April 2022 und präzisiert die Corona-Regeln. Die Eckpunkte:

Bestehende für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen bleiben unberührt, ebenso verpflichtende Schutzmaßnahmen aus anderen Maßnahmen (z.B. Hygiene).


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