Corona - neuer Generalkollektivvertrag (Update Stand 29.09.2021)
(September 2021)
Nachdem der bisherige Generalkollektivvertrag (betreffend Corona-Regeln) Ende August ausgelaufen ist, haben sich Sozialpartner und Industriellenvereinigung auf einen neuen geeinigt. Dieser gilt seit 1. September 2021 bis 30. April 2022 und präzisiert die Corona-Regeln. Die Eckpunkte:
- Wird im Betrieb ein 3 G-Nachweis verlangt (dazu sind die Arbeitgeber berechtigt), darf keine Maskenpflicht verhängt werden.
- Müssen Arbeitnehmer eine Schutzmaske tragen, haben sie nach drei Stunden Anspruch auf „mindestens zehn Minuten Pause von der Maske“.
- An Covid 19 erkrankte Arbeitnehmer dürfen nicht benachteiligt, gekündigt oder entlassen werden.
Bestehende für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen bleiben unberührt, ebenso verpflichtende Schutzmaßnahmen aus anderen Maßnahmen (z.B. Hygiene).
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