Abzugsteuer – Achtung Haftung!

(September 2021)

Die Abzugsteuer ist (ähnlich der Lohnsteuer oder KESt) eine Sonderform der Einkommensteuer und betrifft bestimmte Leistungen beschränkt Steuerpflichtiger. Sie beläuft sich auf 20, 25 oder 27,5 % des auszuzahlenden Entgelts, ist von diesem einzubehalten und an das Finanzamt (bis zum 15. des Folgemonats) abzuführen. Andernfalls wird der Leistungsempfänger automatisch zur Haftung herangezogen.

Vom Steuerabzug sind folgende von ausländischen Unternehmen in Österreich erbrachte (ausgeübte, verwertete) Leistungen betroffen:

In einigen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Einbehalt einer Abzugsteuer abgesehen werden. Dies erfordert aber jedenfalls eine konkrete Überprüfung im Einzelfall.

Natürlich bestehen auch diesbezügliche Aufzeichnungspflichten.

Die Überprüfung der Abzugsteuer erfolgt in aller Regel im Zuge einer Lohnabgabenprüfung, wobei die Abzugsteuer immer stärker in den Fokus der Prüfer rückt, insbesondere die grenzüberschreitende Arbeitskräftegestellung.


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