Neues vom LSDB-G

(September 2021)

Die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes ist mit 1. September 2021 in Kraft getreten. Die darin umgesetzte Änderung der Entsenderichtlinie bringt für Entsendungen nach Österreich nur geringe Änderungen. Erfreulicherweise sind aber aufgrund zweier grundliegender Entscheidungen des EuGH die Bestimmungen zur Strafbemessung grundlegend geändert worden:

Das Gesetz kennt keine Mindeststrafsätze mehr, dafür eine absolute Obergrenze (abhängig von Anzahl der Arbeitnehmer, Erst- oder Wiederholungsfall, Summe des vorenthaltenen Entgelts, Mitwirkung des Arbeitgebers an der Wahrheitsfindung). Außerdem entfällt das Prinzip der Mehrfachbestrafung.

Trotzdem – die Strafen können noch immer sehr hoch und unter Umständen existenzbedrohend sein! Daher sollten die einschlägigen Regelungen weiterhin genau beachtet werden!


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