Fristen für die Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch

(September 2021)

Die übliche Frist zur Aufstellung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, an denen keine natürliche Person beteiligt ist, beträgt 5 Monate, binnen 9 Monaten muss der Jahresabschluss beim Firmenbuch vorgelegt sein. Bei den Bilanzstichtagen mit 31.12. war immer der 30.09. des Folgejahres die letzte Frist zur ordnungsgemäßen Einreichung beim Firmenbuch. Covid-bedingt wurden diese Fristen bereits 2019 auf 9 Monate (Aufstellung) und 12 Monate (Einreichung) verlängert. Diese Fristverlängerung wurde wegen der noch immer anhaltenden Pandemie auch auf Jahresabschlüsse mit einem Bilanzstichtag bis 31.12.2020 ausgedehnt. Jahresabschlüsse mit einem Bilanzstichtag von 31.12.2020 können also bis 31.12.2021 fristgerecht beim Firmenbuch eingereicht werden, Jahresabschlüsse mit abweichenden Bilanzstichtagen jeweils innerhalb von 12 Monaten ab Bilanzstichtag.

Achtung: Diese Erleichterung ist mit 01.01.2022 zu Ende, dann gelten wieder die alten Fristen!


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