Verlängerung Fristen Härtefallfonds, Ausfallsbonus und Verlustersatz

(September 2021)

Endlich wurde nun auch Klarheit über eine mögliche Verlängerung der Förderzeiträume von Härtefallfonds, Ausfallsbonus sowie Verlustersatz geschaffen. Alle diese Förderungen wären nämlich mit 30. Juni 2021 ausgelaufen. Die einzelnen Förderungen wurden nun wie folgt verlängert:

> Ausfallbonus: um weitere 3 Monate bis 30. September 2021.

Achtung: Voraussetzung ist nun ein Umsatzausfall von mindestens 50 % statt bisher 40 %. Zusätzlich wird es wahrscheinlich keinen pauschalen Ersatz in Höhe von 15 % (bzw. phasenweise 30 %) mehr geben, sondern eine Staffelung je nach Branche zwischen 10 und
40 % des Rohertrages, jedoch maximal EUR 80.000,- pro Monat. Zusätzlich wird noch eine Deckelung zur Vermeidung einer Überförderung eingeführt (Ausfallsbonus und Kurzarbeitshilfe dürfen nicht höher als der Umsatz des Vergleichszeitraums sein).

> Verlustersatz: um weitere 6 Monate bis 31. Dezember 2021.

Achtung: Auch hier ist die Voraussetzung ein Umsatzausfall von mindestens 50 % (statt bisher
30 %).

> Härtefallfonds: um weitere 3 Monate bis 30. September 2021.

Bitte zu beachten, dass nach derzeitigem Stand der Fixkostenzuschuss 800.000 nicht weiter verlängert wird, was natürlich noch einige Fragen aufwirft, die hoffentlich so bald wie möglich geklärt werden.

Es gibt aber noch eine weitere sehr erfreuliche Nachricht: Sowohl Fixkostenzuschuss 800.000 als auch Verlustersatz können nun auch zu 100 % gleich mit der 2. Tranche beantragt werden und ein Erstantrag ist nicht mehr notwendig. Dies spart nicht nur uns Zeit, sondern auch Ihnen bares Geld, da keine „doppelte“ Beantragung mehr notwendig ist.


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