Schulbeginn und Quarantäne der Kinder: Verlängerung des Anspruchs auf Sonderbetreuungszeit bis 31.12.2021

(September 2021)

Im Frühjahr 2020 wurde die Sonderbetreuungszeit eingeführt, die es Beschäftigten mit Betreuungspflichten ermöglicht, sich bis zu drei Wochen freistellen zu lassen, um die Betreuung eines Kindes wegen behördlicher Schließungen oder Quarantäne des Kindes zu ermöglichen. Der Dienstgeber bekommt in diesen Fällen 100% der Lohn/Gehaltskosten ersetzt. Diese Regelung ist derzeit ausgelaufen. Anlässlich des Schulbeginns und der steigenden Infektionszahlen soll sie bis 31.12.2021 verlängert werden, eine neue Drei-Wochen-Phase soll am 01.10.2021 beginnen.

Achtung:
Diese Verlängerung wurde bereits in den Medien verbreitet, ist aber noch nicht im Nationalrat beschlossen! Es sind auch noch nicht alle Details klar. Bitte melden Sie sich im Oktober bei uns, wenn Sie dazu Fragen haben.


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