Angleichung der Kündigungsfristen/-termine der Arbeiter an die der Angestellten mit 01.10.2021

(August 2021)

Die bereits mehrmals angekündigte und immer wieder verschobene Angleichung der Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an die der Angestellten tritt nun endgültig mit 1.10.2021 in Kraft. Dies bedeutet in den meisten Fällen eine deutliche Verlängerung der Fristen gegenüber den bisher gewohnten; wir haben bereits mehrmals geschrieben, dass es ratsam ist, mit den Dienstnehmern allgemein, aber im besonderen mit den Arbeitern, Kündigungstermine zu jedem 15. und Monatsletzten zu vereinbaren, um zu vermeiden, dass Kündigungen immer nur per Quartalsende ausgesprochen werden können. Da man auch auf Kollektivvertragsbestimmungen Rücksicht nehmen muss, ist in jeder Branche individuell zu überprüfen, wie vorzugehen ist. Sollten Sie Ihre Dienstverträge/Dienstzettel noch nicht angepasst haben, ersuchen wir, sich mit uns rasch in Verbindung zu setzen.


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