(Juli 2021)
Seit kurzem sind die Details der nächsten Kurzarbeitsphase von 01.07.2021 bis 30.06.2022 fixiert.
Die neue Kurzarbeitsphase ab 01.07.2021 hat 2 Schienen:
Betriebe können die neue Phase der Kurzarbeit seit 19.07. rückwirkend mit 01.07. beantragen, es gibt dazu neue Sozialpartnervereinbarungen. Die rückwirkende Beantragung wird vermutlich bis 18.08. möglich sein.
Achtung: Betriebe, die per 30.06. nicht in Kurzarbeit waren und diese aber jetzt in Anspruch nehmen wollen, müssen sich durch das AMS beraten lassen und können erst danach mit der Kurzarbeit beginnen.
Bei Kurzarbeit von mehr als 1 Monat muss 1 Woche Urlaub pro Dienstnehmer konsumiert werden, bei Kurzarbeit von mehr als 3 Monaten 2 Wochen, bei mehr als 5 Monaten 3 Wochen (solange es nicht zu Urlaubsvorgriffen kommt).
Sollten Sie Kurzarbeit (weiter) in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte bei uns, es sind einige Details zu beachten.