Corona-Kurzarbeit Phase 5

(Juli 2021)

Seit kurzem sind die Details der nächsten Kurzarbeitsphase von 01.07.2021 bis 30.06.2022 fixiert.
Die neue Kurzarbeitsphase ab 01.07.2021 hat 2 Schienen:

  1. „normale“ Kurzarbeit für alle Betriebe, hier wird die bisherige Beihilfe vom AMS auf 85% der möglichen Ansprüche gekürzt, die Mindestarbeitszeit beträgt 50% (mit Unterschreitungsmöglichkeit in Ausnahmefällen)
  2. Kurzarbeit für besonders betroffene Betriebe; damit gemeint sind Betriebe mit mindestens 50 % Umsatzrückgang im 3. Quartal 2020 gegenüber dem 3. Quartal 2019 (oder Betriebe mit Betretungsverbot, solche gibt es aber derzeit nicht), die Mindestarbeitszeit beträgt 30%, geringere Arbeitszeiten sind aber in Ausnahmefällen möglich, beantragbar bis maximal 31.12.2021


Betriebe können die neue Phase der Kurzarbeit seit 19.07. rückwirkend mit 01.07. beantragen, es gibt dazu neue Sozialpartnervereinbarungen. Die rückwirkende Beantragung wird vermutlich bis 18.08. möglich sein.

Achtung: Betriebe, die per 30.06. nicht in Kurzarbeit waren und diese aber jetzt in Anspruch nehmen wollen, müssen sich durch das AMS beraten lassen und können erst danach mit der Kurzarbeit beginnen.

Bei Kurzarbeit von mehr als 1 Monat muss 1 Woche Urlaub pro Dienstnehmer konsumiert werden, bei Kurzarbeit von mehr als 3 Monaten 2 Wochen, bei mehr als 5 Monaten 3 Wochen (solange es nicht zu Urlaubsvorgriffen kommt).

Sollten Sie Kurzarbeit (weiter) in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte bei uns, es sind einige Details zu beachten.


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