„Ewige” Steuernummer

(Juni 2021)

Nach über 15 Jahren wurde die Finanzverwaltung mit 01.01.2021 grundlegend reformiert und die 39 Finanzämter durch das FA Österreich mit verschiedenen Dienststellen und das FA für Großbetriebe ersetzt; daneben gibt es noch das Zollamt, das Amt für Betrugsbekämpfung (siehe Artikel Seite 3) und den Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Durch die bundesweite Zuständigkeit des FA Österreich soll jeder Steuerakt von jeder Dienststelle aus bearbeitet werden können, um Ressourcen besser zu verteilen. Diese dienststellenübergreifende Bearbeitung ist in einem ersten Schritt für Arbeitnehmerveranlagungen gedacht.

Zur Vereinfachung der ortsunabhängigen Verarbeitung von Akten bleibt ab 01.01.2021 die einmal vergebene Steuernummer eines Steuerpflichtigen immer gleich, egal, ob er umzieht oder zwischen betrieblicher und Arbeitnehmerveranlagung wechselt. Welche Dienststelle konkret zuständig ist, kann von uns über FinanzOnline abgefragt werden.


       Zurück