Rückstände bei Finanzamt und ÖGK
Covid-19-Ratenzahlungsmodell wurde um „Safety-Car“-Phase ergänzt

(Juni 2021)

Wie bereits berichtet beginnt ab Juli 2021 beim Finanzamt und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein speziell entworfenes Covid-19-Ratenzahlungsmodell. Dieses wurde nunmehr adaptiert, zusätzlich zu den bereits bekannten zwei Phasen kann am Beginn der ersten Phase eine sogenannte „Safety-Car“-Phase mit verringerten Monatsraten in Anspruch genommen werden. Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ist beim Finanzamt und der ÖGK fast identisch aufgebaut und schaut aktuell folgendermaßen aus.

Finanzamt
Ein Antrag ist nur zulässig, wenn mehr als die Hälfte des Rückstandes nach dem 15.03.2020 fällig geworden ist, zuzüglich der Einkommen-/Körperschaftsteuervorauszahlungen, die in dem
Zeitraum der Ratenbewilligung fällig werden. Normalerweise erfolgt eine Ratenzahlung mit gleichmäßigen Monatsraten, in diesem Modell können die Raten für die einzelnen Monate aber auch in unterschiedlichen Höhen beantragt werden. Die laufenden Abgaben und die Raten sind fristgerecht zu bezahlen.
Phase 1
Die erste Phase läuft längstens 15 Monate, also bis zum 30.09.2022. Der Antrag für das Covid-19-Ratenzahlungsmodell inkl. „Safety-Car“-Phase kann von 10.06.2021 bis 30.06.2021 gestellt werden.
Die „Safety-Car“-Phase ist die flexible Eingangsphase, in der für die Monate Juli bis September 2021 verringerte Monatsraten beantragt werden können, wobei diese aber jeweils mindestens 1% des Rückstandes vom 30.06.2021 betragen müssen. Bei Liquiditätsproblemen können sogar niedrigere Monatsraten für Juli bis September 2021 bezahlt werden, die aber nicht weniger als 0,5% des Rückstandes vom 30.06.2021 betragen dürfen.
Wenn der zum 30.06.2021 bestehende Rückstand nicht innerhalb der Phase 1 vollständig entrichtet werden kann, aber bis 30.09.2022 zumindest 40% bezahlt wurden, kann der Rest in der Phase 2 beglichen werden.
Phase 2
Diese Phase läuft längstens bis zum 30.06.2024, also weitere 21 Monate. Der Antrag muss bis 31.08.2022 gestellt werden.
Das BMF stellt unter https://onlinerech-ner.haude.at/BMF-Ratenzahlungsrechner ein Tool zur Verfügung, mit dem man unverbindlich die monatlich anfallenden Raten und die voraussichtlichen Zinsen berechnen kann.


Österreichische Gesundheitskasse
Coronabedingte Rückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind bis spätestens 30.06.2021 zu bezahlen. Die laufenden Beiträge und Raten müssen fristgerecht bezahlt werden.
Phase 1
Ist absehbar, dass man die ausstehenden Beiträge nicht bis 30.06.2021 bezahlen kann, können Raten bis längstens 30.09.2022 beantragt werden. Das Vorliegen von coronabedingten Liquiditätsproblemen ist gegenüber der ÖGK glaubhaft zu machen. Die Ratenanträge können ab 01.06.2021 gestellt werden, wobei aber nur ein elektronischer Antrag über WEBEKU möglich ist.
Bei Liquiditätsproblemen besteht bei der ÖGK die Möglichkeit, in der „Safety-Car“-Phase die ersten Ratenzahlungen bis 30.09.2021 sogar bis auf Null Euro zu reduzieren.
Phase 2
Korrespondierend zu den Bestimmungen beim Finanzamt können auch hier die Ratenzahlungen um weitere 21 Monate bis 30.06.2024 ausgedehnt werden, wenn in der ersten Phase mindestens 40 % bezahlt wurden. Es werden nur die noch offenen alten Rückstände in die Phase 2 miteinbezogen, Neuverbindlichkeiten können nicht in diese Spezialvereinbarung aufgenommen werden. Der Antrag ist spätestens bis zum 30.09.2022 zu stellen.
Die ÖGK stellt auf ihrer Website unter www.gesundheitskasse.at/ratenrechner ein Tool zur Verfügung, mit dem man unverbindlich die monatlich anfallenden Raten und die Verzugszinsen berechnen kann.
Achtung: Bei Kurzarbeit ist zu beachten, dass die Sozialversicherungsbeiträge, die in der Kurzarbeitsbeihilfe enthalten sind, zeitgerecht nach Erhalt der Kurzarbeitsbeihilfe an die ÖGK überwiesen werden müssen. Dies gilt auch für Kostenerstattungen für freigestellte „Risikopatienten“ und für Ersätze gem. Epidemiegesetz 1950.
Die laufenden Beiträge ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 sind wie gewohnt wieder fristgerecht bis zum 15. des Folgemonats zu


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