Neustartbonus

(Juni 2021)

Der bereits im Vorjahr eingeführte Neustartbonus gilt bis 31.12.2021 weiter.
Es handelt sich dabei um eine Förderung von Dienstverhältnissen. Vollversicherte Dienstverhältnisse, die für mindestens 20 Wochenstunden neu begründet werden, werden vom AMS gefördert. Diese Förderung muss vom Dienstnehmer beantragt werden, da die Dienstnehmer einen Ersatz ihres Nettolohnausfalles bekommen, den sie durch Aufnahme eines Teilzeitjobs gegenüber ihrem früheren Job haben.

Die Höhe der Beihilfe ist von den individuellen Umständen abhängig und wird für maximal 28 Wochen gewährt.


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