Positiv: Erleichterungen für Jobtickets ab 1. Juli 2021!

(Juni 2021)

Bis 30. Juni 2021 muss bei einem steuerfreien Jobticket für den Arbeitnehmer für die Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte u.a. die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt und von diesem bezahlt werden. Für ab 1. Juli 2021 erworbene Fahrkarten ist es auch möglich, dass der Arbeitnehmer die Fahrkarten selbst kauft und diese Kosten vom Arbeitgeber ersetzt bekommt. Das Ticket muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort (bisher auf die Wegstrecke Wohnort-Arbeitsort begrenzt) und für einen längeren Zeitraum (keine Einzel- oder Tagesfahrscheine) gültig sein.

Bei Vorliegen obiger Voraussetzungen sind solche Kartenersätze ab 1. Juli 2021 auch von der Kommunalsteuer sowie vom Dienstgeberbeitrag befreit (bei der Gesundheitskasse auch schon bisher).

Allerdings besteht für jene Strecke, für die ein Jobticket zur Verfügung gestellt wird, kein Anspruch auf Pendlerpauschale/Pendlereuro.

Auf dem Lohnkonto sind die Monate des „Werkverkehrs“ (darunter fallen diese Bestimmungen) einzutragen.

Wie schon bisher müssen die Kosten zusätzlich – nicht anstelle des bisher bezahlten Entgelts- – übernommen bzw. ersetzt werden, also keine Bezugsumwandlung!


       Zurück