Kurzarbeit Phase 5

(Juni 2021)

Kurz nach Redaktionsschluss präsentierte Arbeitsminister Kocher die Verlängerung der Kurzarbeit für einzelne weiterhin betroffene Branchen ab 1. Juli 2021. Es wird zwei Varianten geben: Eine Verlängerung des bisherigen Modells für weiterhin Schwerstbetroffene – z.B. Hotellerie – läuft bis Jahresende, und eine Variante mit Arbeitszeit von mindestens 50 % und Selbstbehalt bis 30. Juni 2022. Dieses Modell soll auch über Corona hinaus bei entsprechenden Umständen dauerhaft möglich sein.

Über die Details informieren wir Sie wie immer aktuell per unserem Newsletter Rat & Tat-Ticker, sobald diese beschlossen und bekannt sind.


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