Non-Profit-Organisation – Unterstützungsfonds (Update Stand 21.04.2021 15:00 Uhr)

(April 2021)

Auch der NPO-Unterstützungsfonds wurde um ein weiteres Quartal verlängert. Bis 15. Mai 2021 können noch Anträge für das 4. Quartal 2020 gestellt werden.

Gemeinnützige Vereine aus Bereichen, die vom Lockdown besonders betroffen waren/sind (z.B. Sport- und Kulturvereine die behördlich geschlossen wurden) können zusätzlich einen sogenannten „Lockdown-Zuschuss“ beantragen. Dieser ist ähnlich dem Lockdown-Umsatzersatz aufgebaut. Die Beantragung erfolgt jedoch direkt im Antragsformular zum NPO-Unterstützungsfonds.

Viele Anträge sind auch wieder von einem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer zu bestätigen. Daher zögern Sie bitte nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen. Viel Zeit ist nicht mehr.


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