Härtefallfonds (Update Stand 21.04.2021 15:00 Uhr)

(April 2021)

Auch beim Härtefallfonds gibt es Neuerungen. Bislang konnte diese Unterstützung für zwölf Betrachtungszeiträume beantragt werden, nunmehr wurde dieser Fonds um drei Monate bis Mitte Juni verlängert, auf insgesamt 15 Betrachtungszeiträume.

Gleichzeitig wurde ein neuer Zusatzbonus von € 100,- für jeden geförderten Betrachtungszeitraum beschlossen, der ab 1. Juni ausbezahlt werden soll. Die Auszahlung dieses Zusatzbonus erfolgt automatisch, er muss nicht separat beantragt werden.

Unter anderem wurde noch geändert, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden muss (es darf insbesondere keine Ruhendmeldung vorliegen) und kein Arbeitslosengeld bezogen werden darf.

Der Antrag für den 13. Betrachtungszeitraum (16. März bis 15. April) ist bereits möglich.


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