Achtung Scheinfirma! Hoch aktuell – und Thema bei allen Betriebsprüfungen!

(März 2021)

Mit der Wiederaufnahme der Außenprüfungen durch die Finanz gewinnt auch dieses leidige Thema wieder an Aktualität. Auf der vom BMF gemäß Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geführten Liste scheinen derzeit mehr als 400 Unternehmen auf! Jeder Prüfer wirft im Zuge der Prüfungsvorbereitung einen Blick auf diese Liste – das sollten auch Sie bei der Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen unbedingt machen!

Befindet sich nämlich unter Ihren Lieferanten ein solches Unternehmen, ist in erster Instanz kaum mehr etwas zu gewinnen, die Betriebsprüfung ist mehr oder minder gelaufen! Vielleicht war Ihr Geschäftspartner zum Zeitpunkt Ihrer Geschäftsbeziehung noch gar nicht auf der Liste?! Auch wenn Sie alles brav dokumentiert haben (Arbeitszeitlisten, Anmeldebestätigungen, Firmenbuchauszug, gültige UID-Nummer usw.), diese Prüfung ist gelaufen!

Daher ist, zusätzlich zu den oben angeführten Dokumentationen, eine der wichtigsten der Nachweis der Überprüfung zum Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftsbeziehung (Screen-Shot mit Datum?!)!
Eine weitere, unter Umständen noch bedrohlichere, Folge ist die im oben angeführten Gesetz enthaltene Haftungsbestimmung für allfällige Nicht- oder Unterentlohnungen der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer!

Und nicht vergessen: Seit 2016 führen bei Bauleistungen bar bezahlte Subleistungen zur Nichtabzugsfähigkeit derselben!


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