NoVA auch bei Klein-LKW!

(März 2021)

Klein-LKW (dienen der Güterbeförderung, höchstzulässiges Gesamtgewicht max. 3,5t, Klasse N1) unterliegen ab 1. Juli 2021 der NoVA-Pflicht, wodurch sich der Kauf neuer Fahrzeuge empfindlich (bis in den fünfstelligen Bereich!) verteuern wird!

Allerdings gibt es eine Übergangsregelung:

Sollten Sie also vorhaben ein solches Neufahrzeug anzuschaffen ist Eile angesagt!


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