10% USt für Reparaturdienstleistungen

(März 2021)

Seit 1.1.2021 unterliegen Reparaturdienstleistungen von Fahrrädern (auch Elektrofahrrädern), Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche (z.B. Bettwäsche, Tischdecken, Vorhänge) nur mehr dem USt-Satz von 10%. Diese Regelung zielt auf eine Begünstigung für die Arbeitsleistung ab. Ist in der Rechnung für die Reparatur der Anteil der Arbeitsleistung höher als der Anteil der verrechneten Materialien und Ersatzteile, dann bleibt es beim 10%igen USt-Satz. Betragen hingegen die für die Reparatur verrechneten Materialien und Ersatzteile mehr als die Hälfte der gesamten Rechnung, so muss die Reparatur so wie bisher mit 20% USt verrechnet werden.


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