Angleichung Kündigungsfristen Arbeiter und Angestellte

(März 2021)

Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Kündigungsfristen der Arbeiter denen der Angestellten angeglichen werden sollen. Ursprünglich hätte diese Regelung mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen, wurde aber wegen Corona auf den 1. Juli 2021 verschoben. Derzeit ist nicht bekannt, ob es zu einer nochmaligen Verschiebung kommt. Da sich die Kündigungsfristen der Arbeiter mit dieser Regelung zum Teil massiv verlängern, wäre es gut, bis zum 1. Juli 2021 mit den Arbeitern einvernehmlich zu vereinbaren, dass als Kündigungstermine jeweils der 15. und der Monatsletzte möglich sind. So kann man zwar nicht die Länge der Kündigungsfrist verändern, aber jedenfalls verhindern, dass nur zum Quartalsende gekündigt werden kann.

Saisonbranchen wie Tourismus und Baubranche sollen von dieser Regelung ausgenommen sein.

Wir halten Sie zu diesem Thema auf dem Laufenden.


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