Lockdown-Umsatzersatz für indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen nun endlich seit 16.02.2021 für 11 + 12/2020 über FinanzOnline beantragbar

(März 2021)

Der Antrag ist bis 30.06.2021 möglich. Indirekt betroffen ist ein Unternehmen dann, wenn es im Betrachtungszeitraum November und Dezember 2020

  • einen Umsatzausfall von mehr als 40 % gegenüber November oder Dezember 2019 erleidet UND
  • in einer der in der Branchenkategorisierung angeführten Branchen tätig ist UND
  • im November 2019 oder im Dezember 2019 mindestens 50 % seiner Umsätze unmittelbar oder im Auftrag eines Dritten mit Unternehmen erzielte, die im November 2020 oder Dezember 2020 direkt von den behördlichen Schließungen betroffen waren UND
  • diese Umsätze, für die Ersatz begehrt wird, einer der in der Branchenkategorisierung angeführten Branchen zuzuordnen sind (begünstigte Umsätze).


  • Es ist leider nicht möglich, eine generelle Aussage zu treffen, auf wen dieser Umsatzersatz zutrifft – die erwähnte Branchenkategorisierung ist mehrere Seiten lang (und auf www.umsatzersatz.at zu finden). Wir ersuchen Sie daher, sich bei uns zu melden, wenn Sie im November und/oder Dezember einen Umsatzabfall von mehr als 40 % gegenüber 2019 hatten, im Umsatzersatz I nicht berücksichtigt wurden und zu mehr als 50 % Umsätze mit Branchen machen, die im November und Dezember 2020 im Lockdown waren.

    Es muss dann individuell geprüft werden, ob Ihnen ein Umsatzersatz II zusteht.


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