Härtefallfonds – Verlängerung

(März 2021)

Auch der Härtefallfonds soll um drei Monate ausgedehnt werden, d.h. die Beobachtungs-zeiträume werden bis 15. Juni 2021 verlängert. Noch unklar ist, wie mit den drei zusätzlichen Monaten verfahren werden soll. Derzeit kann für alle zwölf aus den vergangenen zwölf Betrachtungszeiträumen Unterstützung beantragt werden.

Die maximale Höhe beträgt vor Verlängerung insgesamt € 30.000,- (inklusive Come-Back-Bonus). Da die Förderhöhe unterschiedlich sein kann ist der Antrag jeweils für jeden
Betrachtungszeitraum im Nachhinein zu stellen.


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