Corona – die Hilfsmaßnahmen! Wer kennt sich noch aus? Der Versuch einer Übersicht – die aktuellen Details erfolgen wie immer per Update-Ticker

(März 2021)

Corona hat uns vor ziemlich genau einem Jahr wie der Blitz aus heiterem Himmel getroffen. Die Regierung hat sehr schnell mit wirksamen Maßnahmen reagiert und so das Schlimmste bezüglich Arbeitslosigkeit und Zusammenbruch der Wirtschaft verhindert. Eine Situation, die man nicht vorhersehen kann (wie eine Pandemie), überfordert meistens einen Apparat, der sonst zumindest leidlich funktioniert. Und so war es auch zu
Beginn der Hilfsmaßnahmen. Wer sollte welche Maßnahmen umsetzen – und es holperte recht ordentlich. Aber mit der Zeit – und der notwendigen Beharrlichkeit – funktionierte es ja schlussendlich doch. Wenn die Pandemie wirklich überwunden gewesen wäre ...

Doch dann kam der Herbst und die zweite Welle brach über uns herein. Hilfsmaßnahmen wurden verlängert, verbessert (abgeändert) oder aufgestockt. Neue Hilfsmaß- nahmen kamen hinzu (Umsatzersatz für Lockdown, Ausfallsbonus, Umsatzersatz indirekt betroffener Unternehmen, Verlustersatz).
Teils kollidieren die Hilfsmaßnahmen bereits bzw. schließen einander aus. Einreichfristen und Betrachtungszeiträume werden immer wieder verschoben, und es ist zu befürchten, dass das noch eine Weile so weiter gehen wird.

Wir bemühen uns, Sie mit unserem Newsletter immer am aktuellen Stand zu halten. Wenn eine neue Hilfsmaßnahme beschlossen oder eine bestehende erweitert wird erfahren Sie das aus dem Ticker – und kurz vor Ablauffrist erinnern wir Sie noch einmal (siehe Investitionsprämie, die in der Übersicht unten nicht mehr angeführt wird, da die Einreichfrist dafür am 28. Februar abgelaufen ist).

Es ist nicht leicht geworden, den Überblick zu bewahren. Wir haben daher versucht, alle Maßnahmen in zeitlicher Darstellung anzuführen. Wir hoffen es Ihnen damit zu erleichtern, welche Maßnahmen Sie in Anspruch nehmen können (bereits in Anspruch genommen haben), was für Sie vielleicht noch in Frage kommt und für welche Zeiträume diese jeweils relevant sind.

Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, kann sie auch gar nicht, ist doch das Maßnahmenpaket mit speziellen Maßnahmen für einzelne Berufsgruppen (Land- und Forstwirtschaft, Künstler, ...) viel zu komplex. Wir haben daher die wesentlichsten Maßnahmen, die die Interessen und Notwendigkeiten Ihrer Unternehmen abdecken, herausgegriffen.

Auch die Darstellung der Details, also Fristen, Voraussetzungen, Ausschlussgründe, etc., der einzelnen Hilfsmaßnahmen würde eher verwirren als zu einer klareren Übersicht beizutragen. Wir stehen aber genau diesbezüglich – wie immer – mit Rat & Tat zur Seite.

Stand März 2021

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