Endlich: Lockdown-Umsatzersatz für indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen ist nun endlich seit 16.02.2021 für November und Dezember 2020 über FinanzOnline beantragbar. (Update Stand 18.02.2021 18:00 Uhr)

(Februar 2021)

Der Antrag ist bis 30.06.2021 möglich. Indirekt betroffen ist ein Unternehmen dann, wenn es im Betrachtungszeitraum November und Dezember 2020


Es ist leider nicht möglich, eine generelle Aussage zu treffen, auf wen dieser Umsatzersatz zutrifft – die erwähnte Branchenkategorisierung ist mehrere Seiten lang (und auf www.umsatzersatz.at zu finden). Wir ersuchen Sie daher, sich bei uns zu melden, wenn Sie im November oder/und Dezember einen Umsatzabfall von mehr als 40 % gegenüber 2019 hatten, im Umsatzersatz I nicht berücksichtigt wurden und zu mehr als 50 % Umsätze mit Branchen machen, die im November und Dezember 2020 im Lockdown waren. Es muss dann individuell geprüft werden, ob Ihnen ein Umsatzersatz II zusteht.


       Zurück