Verlängerung der Frist für Stundungen bei Finanzamt und Gesundheitskasse (vorm. Krankenkasse)

(Dezember 2020)

Um die Folgen der Covidkrise auf Unternehmen zu lindern, wurden die Stundungen von Steuern und Gesundheitskassenbeiträgen wie folgt verlängert:

Die Stundungszinsen betragen 2 % über dem Basiszinssatz (d.h. derzeit 1,38 %).


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