Gutscheinsonderregelung für Dienstnehmer für das Kalenderjahr 2020
(Dezember 2020)
Die Gutscheinsonderregelung betreffend ausfallende Weihnachtsfeiern (wir haben Anfang Dezember darüber in einem Newsletter berichtet) wurde im Nationalrat beschlossen. Die Grundsätze:
- Der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflug) in Höhe von € 365,- wurde im Jahr 2020 noch nicht ausgeschöpft.
- Der noch nicht ausgeschöpfte Betrag (Differenz zwischen € 365,- und der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen 2020) kann den Arbeitnehmern im Zeitraum 1.11.2020 bis 31.1.2021 in Form von Gutscheinen geschenkt werden.
- Diese Gutscheine sind lohnsteuerfrei, sozialversicherungsfrei und auch DB, DZ und Kommunalsteuer fallen nicht an.
- Die Gutscheine dürfen überall einlösbar sein (z.B. Handel, Gastronomie, Einkaufsmünzen).
- Die bestehende Möglichkeit, den Dienstnehmern Gutscheine bis zu € 186,- jährlich zu schenken, bleibt unberührt.
- Es können beide „Gutscheinarten“ (€ 186,- und € 365,-) in einem Gutschein zusammengefasst werden.
       Zurück