Finanzplanung – schon wieder? – Nein, immer! Und gerade jetzt!

(Dezember 2020)

Gerade in Zeiten wie diesen sollte eine Finanzplanung nicht lästiges oder notwendiges Übel, sondern selbstverständlich sein. Ist sie doch wichtiges Steuerungsinstrument und soll so vor Überraschungen schützen! Laut GmbH-Gesetz sind Geschäftsführer sogar verpflichtet für ein dem Unternehmen entsprechendes Rechnungswesen (inkl. Planungsrechnung) zu sorgen!

Ohne auf Details einzugehen, es ist auch Instrument zur Minimierung von Haftungen (vgl. z.B. die Ausführungen zu Stundungen in der letzten Ausgabe).

Vorweg sei auch angemerkt, dass es keine Hexerei ist, und eine Planung auch ohne eigener Controllingabteilung möglich und sinnvoll ist.

Jedenfalls erforderlich und der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes entsprechend ist es, sich über die Umsätze des Planjahres und den damit verbundenen Einsatz (Waren, Material, Personal) Gedanken zu machen. Damit ist der wesentliche Schritt schon getan.

Ist man Einnahmen-Ausgaben-Rechner geht´s im ersten Schritt relativ einfach – rechnet man doch mit den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Bilanzierer, die eine Plan-GuV erstellen, müssen Erträge/Aufwendungen (unter Berücksichtigung von Zahlungszielen) auf Einnahmen/Ausgaben „umrechnen“. Dafür erhalten sie wertvolle zusätzliche Informationen, z.B. durchschnittliche Außenstandsdauer, Umschlagshäufigkeiten von Lager und Forderungen, etc. Dann werden noch unbare Aufwendungen (Dotierung von Rückstellungen, Abschreibungen) hinzugerechnet bzw. unbare Erträge abgezogen, und schon ist man beim Geldfluss (Cashflow) aus der betrieblichen Tätigkeit.

Der zweite wesentliche Bereich betrifft die geplanten Investitionen bzw. Verkäufe von Anlagevermögen.

Schließlich folgt der Finanzierungsbereich; darunter fallen

Ebenso zählen (bei Kapitalgesellschaften) Gewinnausschüttungen bzw. Gesellschafterzuschüsse dazu.

Bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften tritt stattdessen der Privatbereich (als Privatentnahmen bzw. Privateinlagen) auf den Plan. Dieser Bereich wird oft – obwohl extrem wichtig – vernachlässigt. Jedenfalls sollten die für den Lebensunterhalt notwendigen (oder gewünschten wie z.B. Urlaub) Entnahmen sorgfältig und in ausreichendem Maß geplant (und damit auch festgelegt) werden. Außerbetriebliche Einnahmen und Transferzahlungen können natürlich gegengerechnet werden.

Hat man es bisher geschafft, sind natürlich noch die Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften) zu berücksichtigen. Auch wenn diese erst in Zukunft schlagend werden (dann braucht man sie für das nächste Budget bzw. weiß man, dass man Reserven bilden muss) können sie unter Umständen noch die laufenden Vorauszahlungen (vielleicht sogar Herabsetzung) beeinflussen.

Es gibt viele verschiedene Arten der Geldfluss- (Cashflow-)rechnung, insbesondere hinsichtlich der Gliederung und Zuordnung von Positionen. Wir sind bewusst nicht darauf eingegangen, sondern wollten das grundsätzliche System erläutern und näher bringen.

Wie gesagt, wir halten eine solche Planrechnung, natürlich abgestimmt auf die Unternehmensgröße, für unerlässlich. Natürlich gehört sie um laufende Soll-Ist-Vergleiche und allenfalls laufende Korrekturen ergänzt. Wir sind gerne behilflich – es geht aber auch nur mit Ihrer Mitwirkung. Alles Gute!


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