Erfreuliches für Studierende

(Dezember 2020)

Erfreulicherweise wurde die Zuverdienstgrenze für das Jahr 2020 rückwirkend erhöht. Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, pro Jahr € 15.000,00 dazuverdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren. Für die Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant, also Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge, bei Werkverträgen der zu versteuernde Gewinn.

Wichtig ist auch zu wissen, dass es sich um eine Jahresdurchrechnung handelt. Es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.


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