Letzte Gelegenheit: Steuerfreie COVID-Bonuszahlungen 2020Erfreulicherweise wurden mit dem 3. COVID-19-Gesetz Zulagen und Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Krise zusätzliche Leistungen erbracht haben, im Kalenderjahr 2020 bis EUR 3.000,

(Dezember 2020)

Erfreulicherweise wurden mit dem 3. COVID-19-Gesetz Zulagen und Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Krise zusätzliche Leistungen erbracht haben, im Kalenderjahr 2020 bis EUR 3.000,- steuerfrei (und SV-frei) gestellt.
Diese Zulagen und Bonuszahlungen können in Form eines Geldbetrages, aber auch in Form von Gutscheinen, erfolgen ohne die Steuerfreiheit zu gefährden.
Es muss sich für diese Bonuszahlungen (die zusätzlich zu sonstigen Boni gewährt werden) um Leistungen von Mitarbeitern in Bereichen, die das System während der Coronakrise aufrecht erhalten haben, handeln.
Wir raten Ihnen daher einen nachvollziehbaren Zusammenhang zwischen der Belohnung und der Coronakrise herzustellen und zu dokumentieren um bei Prüfungen in zwei oder drei Jahren allfälligen Nachzahlungen zu entgehen.


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