Blitz-Info Corona-Virus – Update Stand 10.11.2020 18:00 Uhr

(November 2020)


Lockdown-Umsatzersatz
Investitionsprämie
Angleichung Kündigungsfristen der Arbeiter an die Angestellten


Lockdown-Umsatzersatz – Eine weitere Unterstützung für Unternehmen, aber nur für bestimmte Branchen

Die wichtigsten Punkte:



Nähere Informationen finden Sie unter www.umsatzersatz.at

In einer zweiten Phase sollen dann auch indirekt betroffene Zulieferfirmen Entschädigungen erhalten.



Profitieren Sie von der Covid-19-Investitionsprämie!

Wie kann man in diesen Zeiten an Investitionen denken? Das wird einigen beim Lesen dieser Überschrift durch den Kopf gehen. Manchen Branchen geht es aber glücklicherweise recht gut und manche Unternehmer glauben an die Zukunft.

Einen gehörigen Anreiz stellt dabei diese Investitionsprämie dar, die allerdings zeitlich begrenzt ist. Erste Maßnahmen, wie Bestellungen, Kaufverträge, Beginn von Leistungen, Anzahlungen müssen bis 28. Februar 2021 gesetzt werden! Die Inbetriebnahme und Bezahlung hat dann bis 28. Februar 2022 Zeit.

Welche Investitionen werden gefördert? Der Schwerpunkt liegt hier eindeutig bei Ökologisierung und Digitalisierung. Es werden also jene enttäuscht, die sich auf eine Prämie für einen herkömmlichen PKW oder LKW gefreut haben. Für Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge mit Anschaffungskosten bis max. € 70.000,- steht die Investitionsprämie aber zu.

7% der Anschaffungskosten beträgt die Prämie für „herkömmliche“ Investitionen also zB. Erneuerung des Maschinenparks, für Einrichtung und für Erweiterungsinvestitionen.

14% der Anschaffungskosten beträgt die Prämie für


Wir raten Ihnen vor geplanten Investitionen mit uns in Kontakt zu treten.


Erfreuliche Verschiebung

Da die herrschende Ausnahmesituation die volle Konzentration der Unternehmer benötigt, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten

von 01.01.2021 auf 01.07.2021

zu verschieben!


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