Blitz-Info Corona-Virus – Update Stand 22.9.2020 15:00 Uhr

(September 2020)

Verlustrücktrag sofort!
Wir berichten in unserem Klienten-Journal September 2020 über das Konjunkturstärkungspaket und dem darin enthaltenen Verlustrücktrag. Das Tolle daran ist, dass man damit quasi sofort Steuern sparen kann und wollen Sie nochmals darauf aufmerksam machen.

Man muss nicht warten, bis 2020 vorbei ist und die Steuererklärungen erstellt sind. Voraussichtliche Verluste 2020 können bereits im Rahmen der Veranlagung 2019 berücksichtigt werden.

Voraussetzung dazu ist eine sorgfältige Schätzung des Verlustes.

Können betriebliche Verluste 2020 nicht abgeschätzt oder glaubhaft gemacht werden, kann ohne Nachweis ein vorzeitiger Verlustrücktrag bis 30% des Gewinnes 2019 beantragt werden.

Voraussetzung ist die Herabsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer für 2020 auf Null bzw. Mindest-Körperschaftsteuer. Achtung: Dafür gibt es eine Fallfrist bis Ende Oktober!


Nachträgliche Reduktion der Vorauszahlungen 2019!
Nahezu sensationell ist die neu geschaffene Möglichkeit jetzt noch die Vorauszahlungen für 2019 (!) herabsetzen zu können.

Wir beraten Sie gerne, ob Sie von diesen Möglichkeiten profitieren können.


Härtefallfonds
Beim Härtefallfonds kann bereits ein Antrag für das sechste Monat (vom 16.08. bis 15.09.2020) eingebracht werden. Zur Erinnerung: Innerhalb der neun Monate vom 16.03. bis 15.12.2020 ist es möglich, Unterstützungen für insgesamt sechs Monate zu beantragen.


Fixkostenzuschuss Phase 2
Die erste Tranche des in der Phase 2 verbesserten Fixkostenzuschusses (ab einem Umsatzausfall von 30% werden bis zu 100% der Fixkosten bezuschusst etc. – wir haben in unserem Klienten-Journal September 2020 darüber berichtet) hätte ab 16.09.2020 beantragt werden können. Der Start muss aber verschoben werden, weil die EU-Kommission diesen Zuschuss noch nicht genehmigt hat.


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