Unterhaltsabsetzbetrag – Regelbedarf

(September 2020)

Einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt angehört und für das er (und auch nicht sein nicht dauernd getrennt lebender (Ehe-)Partner) keine Familienbeihilfe bezieht, steht – sofern er den gesetzlichen Unterhalt leistet – ein Unterhaltsabsetzbetrag von dzt. € 29,20 monatlich zu.
Ist der zu leistende Unterhalt nicht behördlich festgesetzt worden, dürfen die sogenannten Regelbedarfsätze, welche immer zum 1. Juli angepasst werden, nicht unterschritten werden.
Diese betragen derzeit:

Altersgruppe0-3 Jahre:€ 213,00
Altersgruppe3-6 Jahre:€ 274,00
Altersgruppe6-10 Jahre:€ 352,00
Altersgruppe 10-15 Jahre:€ 402,00
Altersgruppe15-19 Jahre:€ 474,00
Altersgruppe19-24 Jahre:€ 594,00



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