(September 2020)
Einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt angehört und für das er (und auch nicht sein nicht dauernd getrennt lebender (Ehe-)Partner) keine Familienbeihilfe bezieht, steht – sofern er den gesetzlichen Unterhalt leistet – ein Unterhaltsabsetzbetrag von dzt. € 29,20 monatlich zu.
Ist der zu leistende Unterhalt nicht behördlich festgesetzt worden, dürfen die sogenannten Regelbedarfsätze, welche immer zum 1. Juli angepasst werden, nicht unterschritten werden.
Diese betragen derzeit:
Altersgruppe | 0-3 Jahre: | € 213,00 |
Altersgruppe | 3-6 Jahre: | € 274,00 |
Altersgruppe | 6-10 Jahre: | € 352,00 |
Altersgruppe 10-15 Jahre: | € 402,00 | |
Altersgruppe | 15-19 Jahre: | € 474,00 |
Altersgruppe | 19-24 Jahre: | € 594,00 |