Youtuber – Steuer und Versicherung
Wenn das Hobby zur Einkommensquelle wird!

(September 2020)

Youtuber und youtuben klingt auf Deutsch entsetzlich, aber wie dem auch sei, es wurde längst zum Massenphänomen.
Gerade in Zeiten geschlossener Veranstaltungsorte ist die Bedeutung noch einmal gestiegen und bietet Künstlern und allen anderen die Möglichkeit sich zu produzieren.

Bei einer stattlichen Anzahl von Followern kann man durch die Werbeschaltungen auch richtig gut verdienen.

Die meisten beginnen damit als Hobby, und das ist ein gutes Stichwort. Auch wenn man ein paar Euro damit verdient, man kann die Kosten zur Produktion dieser Filmchen absetzen. Entsteht dadurch immer ein Verlust handelt es sich um steuerlich unbeachtliche Liebhaberei. Bei kleinen Überschüssen muss man bereits unterscheiden.

Hat der Youtuber daneben gar keine anderen Einkünfte und werden Überschüsse unter € 11.000,- p.a. erzielt, ergibt sich noch keine Einkommensteuerpflicht. Hat man Einkünfte aus einem Dienstverhältnis kann der Veranlagungsfreibetrag in der Höhe von € 730,- p.a. hilfreich sein, denn bis zu dieser Höhe ergibt sich für Nebeneinkünfte ebenfalls keine Einkommensteuer.

Bei Einkünften darüber besteht Registrierungspflicht beim Finanzamt und Steuerpflicht!

Aber die Steuer ist nicht das einzige Thema mit dem man sich als Youtuber gründlich auseinandersetzen sollte. Man ist bei dieser Tätigkeit „Neuer Selbständiger“. Das bedeutet, dass man sich bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) anmelden sollte und der Pflichtversicherung unterliegt. Die Versicherungspflicht beginnt bei Über- schreiten der Versicherungsgrenze in der Höhe von € 5.527,92 p.a. (Wert 2020).

Lassen Sie sich den Spaß und die Freude an Youtube nicht durch Steuer und Versicherung verderben, aber informieren Sie sich rechtzeitig!


       Zurück